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Schriftliche Anfrage

von Anita Zimmerling Enkelmann (SP)

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tränengas durch die Stadtpolizei bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

An der Demonstration vom 1. Februar 2002 setzte die Zürcher Stadtpolizei tragbare Tränengas-Sprühgeräte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten ein, diese können so aus nächster Nähe abgeduscht werden. Diese Geräte wurden auch schon an der Demonstration vom 14. November 1998 eingesetzt.

  1. Wann hat das Polizeidepartement diese Sprühgeräte angeschafft?
  2. Seit wann ist das Polizeidepartement im Besitz dieser Geräte?
  3. Wie viele davon besitzt sie?
  4. Was kostet so ein Sprühgerät?
  5. Woher bezieht sie diese?
  6. Welches Gemisch wird dabei versprüht (bitte genaue Zusammensetzung und Mischverhältnis angeben)?
  7. Weshalb tragen die Beamtinnen und Beamten, die diese Waffe einsetzen, Gasmasken?
  8. Wie viel beträgt die Mindestdistanz für den Einsatz von solchen Geräten?
  9. Zu welchem Zweck werden solche Sprühgeräte eingesetzt?
  10. Wie schätzt der Stadtrat die Gefährlichkeit der Geräte ein?
  11. Welche gesundheitlichen Schädigungen müssen von Demonstrierenden dabei in Kauf genommen werden?
  12. Kann der Einsatz solcher Geräte zum Tod von Demonstrierenden oder zu Schwerverletzten führen?
  13. An welchen Demonstrationen wurden diese Sprühgeräte eingesetzt (seit Anschaffung der Geräte)?
  14. Ist der Stadtrat bereit, künftig auf den Einsatz solcher Geräte zu verzichten?

Antwort des Stadtrates


Page 1

Auszug
aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich
vom 21. August 2002
nO3. Schriftliche Anfrage von Anita Zimmerling Enkelmann be-
tretTend Demonstrationen, Einsatz von Tränengas. Am 15. Mai 2002
reichte Gemeinderätin Anita Zimmerling Enkelmann (SP) folgende
Schriftliche Anfrage GR Nr. 2002/161 ein:
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tränengas durch die Stadtpolizei
bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
An der Demonstration vom 1. Februar 2002 setzte die Zürcher Stadtpolizei
tragbare Tränengas-Sprühgeräte
gegen Demonstrantinnen und Demonstran-
ten ein, diese können so aUs nächster Nähe abgeduscht werden. Diese Geräte
wurden auch schon an der bemonstration vom 14. November 1998 eingesetzt.
1. Wannhat dasPolizeidepartement diese Sprühgeräte angeschafft?
2. Seit wann ist das Polizeidepartement im Besitz dieser Geräte?
3. Wie viele davon besitztsie?
4. Was kostet so ein Sprühgerät?
5. Woher bezieht sie diese?
6. Welches Gemisch wird dabei versprüht (bitte genaue Zusammensetzung
und Mischverhältnis angeben)?
7. Weshalbtragen die Beamtinnen und Beamten, die diese Waffe einsetzen,
Gasmasken?
8. Wie viel beträgt die Mindestdistanz für den Einsatz von solchen Geräten?
9. Zu welchem ZwecKwefdens51C11"e~Sprühgeräte
eingesetzt?-
10. Wie schätzt der Stadtrat die Gefährlichkeit der Geräte ein?
11. Welche gesundheitlichen Schädigungen müssen von Demonstrierenden
dabei in Kauf genommen werden?
12. Kann der Einsatz solcher Geräte zum Todvon Demonstrierenden oder zu
Schwerverletzten
führen?
13. An welchen Demonstrationen wurden diese Sprühgeräte eingesetzt (seit
Anschaffung der Geräte)?
14. Ist der Stadtrat bereit, künftig auf den Einsatz solcher Geräte zu ver-
zichten?
Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der Reizstoffwerfer 99 (RW 99) wurde gemeinsam von der Schwei-
zerischen Polizeitechnischen Kornmission (SPTK), der Hersteller-
firma in Norddeutschland, der Lieferfirma in der Schweiz und dem
Technischen Dienst der Stadtpolizei entwickelt. Seit Entwicklungs-
beginn 1996 verfUgte die Stadtpolizei jeweils Uber Prototyp- Versio-
nen, weshalb ein Entwicklungsmodell zwar bereits am 14. November
1998 mitgefUhrt wurde, aber nicht zum Einsatz kam. Wie beim Ein-
satz des Wasserwerfers werden Demonstrierende mit dem Reiz-
stoffwerfer nicht «abgeduscht», sondern sie sollen durch den Einsatz
eines Wassernebels mit zugemischtem Reizstoff vertrieben werden.
Zu den Fragen 1 bis 6: Die Beschaffung der Geräte wurde mit Ver-
lUgung 69/2000 vom 17. Januar 2000 von der Vörsteherin des Polizei-
departements bewilligt. Die Auslieferung an die Stadtpolizei erfolgte
im Juli 2000. Die Stadtpolizei ZUrichbesitzt 12 Geräte plus Zubehör.
Der Preis eines einsatzbereiten Gerätes beträgt rund Fr. 11800.-
einschliesslich MwStzuzüglich Zubehör (Ersatzbehälter usw.) von
Fr. 4300.- pro Gerät.

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Die Geräte werden bei der FIrma IDC System AG, 8807 Freienbach,
welcheweltweit den Vertrieb für diese Gerätehat, bezogen.
Dem RW 99 wird analog wie beim Wasserwerfer CN, gelöst in einem
Lösungsmittel, dem Wasser zugemischt. Das zum Einsatz gelangende
Reizstoff-Wasser-Gemisch enthält 0,5 Prozent CN.
Zu Frage 7: Die Polizeiangehörigen tragen Schutzmasken, damit sie
trotz des Versprühens von Reizstoffen einsatzbereit bleiben.
Zu den Fragen 8 und 9: Eine Mindesteinsatzdistanz ist nicht defmiert.
Geniäss Pflichtenheft der SPTK wird das Gerät ab 5 Meter einge-
setzt.
Der RW 99 schliesst bezüglich der Einsatzdistanz die Lücke zwischen
dem Nahbereich (Körperkontakt zwischen Polizei und Demonstrie-
renden), dem Wasserwerfer sowie dem Mehrzweckwerfer, der den
Abschuss von Gummischrot und Reizstoffgranatenermöglicht. Er ist
mobilereinsetzbar als der Wasserwerfer, insbesondere auch in engen
Gassen der Innenstadt, die mit dem Wasserwerfer nicht befahrbar
sind. Zudem kann er beim Schutz von Gebäuden oder anderen Ob-
jekten eingesetzt werden.
Zu den Fragen 10 bis 12: Wie beim Einsatz des Wasserwerfers mit
Reizstoffen ist das Prinzip der Verhältnismässigkeit des Mittelein-
satzes prioritär. Der Reizstoffeinsatz verhindert die direkte Kon-
frontation zwischen den Ordnungskräften und den Demonstrieren-
den. Dadurch können wesentlich schwerere Verletzungen oder sogar
Todesfälle auf beiden Seiten verhindert werden (vgl. Antwort des
Stadtrates Nr. 960 vom 3. Juli 2002 auf die Schriftliche Anfrage von
Anita Zimmerling Enkelmann).
Werden mit dem RW 99 die Kleider von Demonstrierenden mit
Reizstoffen kontaminiert, müssen diese so rasch als möglich aus-
gezogen werden. Es bestünde sonst, wie bei Einsätzen mit dem
Wasserwerfer, die Möglichkeit, dass eine so genannte Kontaktder-
matitis entsteht. Allerdings sind die durch den RW 99 eingesetzten
Volumina kleiner und somit sollten keine grossflächigen Hautirrita-
tionen entstehen können. Bisher sind denn auch durch den Einsatz
des RW 99 keine schweren Verletzungen oder garTodesfälle bekannt
oder dokumentiert. Bei korrekter Einsatzweise und in Würdigung
aller Alternativen erachtet der Stadtrat insgesamt die Gefährlichkeit
der Geräte bzw. den Einsatz von Reizstoff als vertretbar.
Zu Frage 13: Die Geräte wurden seitihrer Anschaffung an mehre-
ren konfliktträchtigen Demonstrationen mitgeführt, nämlich am
1. Mai 2001, 1. Februar 2002, 1. März 2002 und 1. Mai 2002. Reiz-
stoffeinsätze erfolgten allerdings nur am 1. März und 1. Mai 2002.
Zu Frage 14: Der Stadtrat wird dann auf den Einsatz von Reizstoff
verzichten, wenn es Alternativen gibt, die die gleiche Wirkung haben
(Auflösung einer unfriedlichen Demonstration), aber nicht grössere
Risiken un<;l Gefahren bergen (z. B. N abkampf zwischen Polizei und
Demonstrierenden).
Vor dem Stadtrat
der Stadtschreiber
Dr. Martin Brunner

Das PDF-Original befand sich unter: www.stadt-zuerich.ch/kap01/gemeinderat_stzh/_Interpellationsantworten/2002_0161.pdf, siehe auch Bemerkungen zu PDF Dokumenten.



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