| Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tränengas durch die Stadtpolizei bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen: An der Demonstration vom 1. Februar 2002 setzte die Zürcher Stadtpolizei tragbare Tränengas-Sprühgeräte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten ein, diese können so aus nächster Nähe abgeduscht werden. Diese Geräte wurden auch schon an der Demonstration vom 14. November 1998 eingesetzt. - Wann hat das Polizeidepartement diese Sprühgeräte angeschafft?
- Seit wann ist das Polizeidepartement im Besitz dieser Geräte?
- Wie viele davon besitzt sie?
- Was kostet so ein Sprühgerät?
- Woher bezieht sie diese?
- Welches Gemisch wird dabei versprüht (bitte genaue Zusammensetzung und Mischverhältnis angeben)?
- Weshalb tragen die Beamtinnen und Beamten, die diese Waffe einsetzen, Gasmasken?
- Wie viel beträgt die Mindestdistanz für den Einsatz von solchen Geräten?
- Zu welchem Zweck werden solche Sprühgeräte eingesetzt?
- Wie schätzt der Stadtrat die Gefährlichkeit der Geräte ein?
- Welche gesundheitlichen Schädigungen müssen von Demonstrierenden dabei in Kauf genommen werden?
- Kann der Einsatz solcher Geräte zum Tod von Demonstrierenden oder zu Schwerverletzten führen?
- An welchen Demonstrationen wurden diese Sprühgeräte eingesetzt (seit Anschaffung der Geräte)?
- Ist der Stadtrat bereit, künftig auf den Einsatz solcher Geräte zu verzichten?
|
Antwort des Stadtrates
Page 1 Auszug
aus dem Protokoll
des Stadtrates
von Zürich
vom 21. August 2002
nO3.
Schriftliche
Anfrage
von
Anita
Zimmerling
Enkelmann
be-
tretTend Demonstrationen,
Einsatz von Tränengas. Am
15. Mai
2002
reichte
Gemeinderätin
Anita
Zimmerling
Enkelmann
(SP) folgende
Schriftliche
Anfrage
GR
Nr. 2002/161 ein:
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tränengas durch die Stadtpolizei
bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
An der Demonstration vom 1. Februar 2002 setzte die Zürcher Stadtpolizei
tragbare Tränengas-Sprühgeräte
gegen Demonstrantinnen und Demonstran-
ten ein, diese können so aUs nächster Nähe abgeduscht werden. Diese Geräte
wurden auch schon an der bemonstration vom 14. November 1998 eingesetzt.
1. Wannhat dasPolizeidepartement diese Sprühgeräte angeschafft?
2. Seit wann ist das Polizeidepartement im Besitz dieser Geräte?
3. Wie viele davon besitztsie?
4. Was kostet so ein Sprühgerät?
5. Woher bezieht sie diese?
6. Welches Gemisch wird dabei versprüht (bitte genaue Zusammensetzung
und Mischverhältnis angeben)?
7. Weshalbtragen die Beamtinnen und Beamten, die diese Waffe einsetzen,
Gasmasken?
8. Wie viel beträgt die Mindestdistanz für den Einsatz von solchen Geräten?
9. Zu welchem ZwecKwefdens51C11"e~Sprühgeräte
eingesetzt?-
10. Wie schätzt der Stadtrat die Gefährlichkeit der Geräte ein?
11. Welche gesundheitlichen Schädigungen müssen von Demonstrierenden
dabei in Kauf genommen werden?
12. Kann der Einsatz solcher Geräte zum Todvon Demonstrierenden oder zu
Schwerverletzten
führen?
13. An welchen Demonstrationen wurden diese Sprühgeräte eingesetzt (seit
Anschaffung der Geräte)?
14. Ist der Stadtrat bereit, künftig auf den Einsatz solcher Geräte zu ver-
zichten?
Der
Stadtrat
beantwortet
die Anfrage
wie folgt:
Der
Reizstoffwerfer
99 (RW
99) wurde
gemeinsam von der Schwei-
zerischen
Polizeitechnischen
Kornmission
(SPTK),
der
Hersteller-
firma
in Norddeutschland,
der Lieferfirma
in der
Schweiz und
dem
Technischen Dienst
der
Stadtpolizei
entwickelt.
Seit Entwicklungs-
beginn
1996 verfUgte die Stadtpolizei
jeweils
Uber Prototyp- Versio-
nen, weshalb ein Entwicklungsmodell
zwar bereits am 14. November
1998 mitgefUhrt
wurde, aber nicht
zum Einsatz
kam. Wie beim
Ein-
satz
des Wasserwerfers
werden
Demonstrierende
mit
dem
Reiz-
stoffwerfer
nicht
«abgeduscht», sondern sie sollen durch den Einsatz
eines Wassernebels mit
zugemischtem Reizstoff
vertrieben
werden.
Zu
den Fragen 1 bis 6: Die
Beschaffung
der Geräte
wurde
mit
Ver-
lUgung
69/2000 vom
17. Januar 2000 von der Vörsteherin
des Polizei-
departements bewilligt.
Die Auslieferung
an die Stadtpolizei
erfolgte
im Juli 2000. Die
Stadtpolizei
ZUrichbesitzt
12 Geräte plus Zubehör.
Der
Preis
eines einsatzbereiten
Gerätes
beträgt
rund
Fr.
11800.-
einschliesslich
MwStzuzüglich
Zubehör
(Ersatzbehälter
usw.) von
Fr. 4300.- pro
Gerät.
Page 2 Die
Geräte
werden bei der FIrma IDC
System AG, 8807 Freienbach,
welcheweltweit
den Vertrieb
für
diese Gerätehat,
bezogen.
Dem RW 99 wird
analog wie beim Wasserwerfer
CN, gelöst in einem
Lösungsmittel,
dem Wasser zugemischt. Das zum Einsatz gelangende
Reizstoff-Wasser-Gemisch
enthält
0,5 Prozent
CN.
Zu
Frage 7: Die
Polizeiangehörigen
tragen
Schutzmasken, damit
sie
trotz
des Versprühens
von Reizstoffen
einsatzbereit
bleiben.
Zu den Fragen 8 und 9: Eine Mindesteinsatzdistanz
ist nicht defmiert.
Geniäss Pflichtenheft
der
SPTK
wird
das Gerät
ab 5 Meter
einge-
setzt.
Der
RW 99 schliesst bezüglich der Einsatzdistanz die Lücke
zwischen
dem Nahbereich
(Körperkontakt
zwischen Polizei
und Demonstrie-
renden),
dem Wasserwerfer
sowie
dem
Mehrzweckwerfer,
der
den
Abschuss von Gummischrot
und Reizstoffgranatenermöglicht.
Er ist
mobilereinsetzbar
als der Wasserwerfer, insbesondere auch in engen
Gassen der
Innenstadt,
die
mit
dem Wasserwerfer
nicht
befahrbar
sind. Zudem
kann er beim
Schutz von
Gebäuden
oder
anderen Ob-
jekten
eingesetzt
werden.
Zu
den
Fragen
10 bis 12: Wie
beim
Einsatz
des Wasserwerfers mit
Reizstoffen
ist
das Prinzip
der
Verhältnismässigkeit
des Mittelein-
satzes prioritär.
Der
Reizstoffeinsatz
verhindert
die
direkte
Kon-
frontation
zwischen den Ordnungskräften
und den Demonstrieren-
den. Dadurch
können wesentlich schwerere Verletzungen
oder sogar
Todesfälle
auf
beiden
Seiten
verhindert
werden
(vgl.
Antwort
des
Stadtrates
Nr.
960 vom
3. Juli
2002 auf die Schriftliche
Anfrage
von
Anita
Zimmerling
Enkelmann).
Werden
mit
dem
RW
99 die
Kleider
von
Demonstrierenden
mit
Reizstoffen
kontaminiert,
müssen diese
so rasch
als möglich
aus-
gezogen
werden.
Es
bestünde
sonst,
wie
bei
Einsätzen
mit
dem
Wasserwerfer,
die
Möglichkeit,
dass eine
so genannte
Kontaktder-
matitis
entsteht.
Allerdings
sind die
durch
den RW
99 eingesetzten
Volumina
kleiner
und somit
sollten
keine
grossflächigen
Hautirrita-
tionen
entstehen
können.
Bisher
sind
denn
auch durch
den Einsatz
des RW 99 keine schweren Verletzungen
oder garTodesfälle
bekannt
oder
dokumentiert.
Bei
korrekter
Einsatzweise
und
in
Würdigung
aller Alternativen
erachtet der Stadtrat
insgesamt die Gefährlichkeit
der Geräte
bzw. den Einsatz von Reizstoff
als vertretbar.
Zu
Frage 13: Die
Geräte
wurden
seitihrer
Anschaffung
an mehre-
ren
konfliktträchtigen
Demonstrationen
mitgeführt,
nämlich
am
1. Mai
2001, 1. Februar
2002, 1. März
2002 und
1. Mai
2002. Reiz-
stoffeinsätze
erfolgten
allerdings
nur
am 1. März
und
1. Mai
2002.
Zu
Frage 14: Der
Stadtrat
wird
dann
auf
den Einsatz
von
Reizstoff
verzichten,
wenn es Alternativen
gibt, die die gleiche Wirkung
haben
(Auflösung
einer
unfriedlichen
Demonstration),
aber nicht
grössere
Risiken
un<;l Gefahren
bergen (z. B. N abkampf
zwischen Polizei
und
Demonstrierenden).
Vor
dem Stadtrat
der Stadtschreiber
Dr. Martin
Brunner
Das PDF-Original befand sich unter: www.stadt-zuerich.ch/kap01/gemeinderat_stzh/_Interpellationsantworten/2002_0161.pdf, siehe auch Bemerkungen zu PDF Dokumenten. |