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www.grzh.ch 2003/429

Schriftliche Anfrage

von Dr. Ueli Nagel (Grüne)
und Dr. Eva Virag Jansen (Grüne)

Der Kulm des Uetlibergs, des „Hausbergs" der Zürcherinnen und Zürcher, war in diesem Jahr mit spürbaren Veränderungen konfrontiert. Die erste Sommersaison nach der Wiedereröffnung des Hotels Uto Kulm mit vergrösserter Kapazität und neuem Konzept ist vorbei. Die Erfahrungen sind aus Sicht der Erholungssuchenden überwiegend negativ. Insbesondere hat der motorisierte Verkehr auf der Gratstrasse trotz Fahrverbot merklich zugenommen und wird der Wald zwischen der SZU-Station Uetliberg und dem Hotel Uto Kulm vermehrt und z. T. illegal genutzt.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 29. Juli 1981 ist der Transport von Personen auf dem Ueetliberg nicht gestattet, aber Fahrzeuge des Hotels Uto-Kulm fahren häufig zwischen dem Bahnhof und dem Hotel für Personentransport hin und her. Wieviele Fahrten sind gemäss Vertrag der Stadt Zürich mit dem Besitzer des Hotels Uto Kulm pro Tag für dessen Fahrzeuge (eigene und Angestellten-Fahrzeuge) insgesamt gestattet worden? WeIches sind die Kriterien für zusätzliche temporäre Bewilligungen von Fahrten zum Kulm? Wieviele Fahrzeuge haben insgesamt eine permanente Fahrbewilligung auf dem Gebiet zwischen Ringlikon, Uto Kulm und Uto Staffel?
  2. Wie kontrolliert die Stadtpolizei beim auf Stadtgebiet liegenden Abschnitt der Gratstrasse die Einhaltung des allgemeinen Fahrverbotes? Wie arbeitet sie auf dem Uetliberg mit der Kantonspolizei und den zuständigen Behörden der anderen Gemeinden (Gemeindegebiet Stallikon und Uitikon) zusammen, um die Fussgängerlnnen vor den zunehmenden Autofahrten, insb. auf der Gratstrasse zu schützen? Welche neuen Massnahmen werden ergriffen, um die Zunahme des nicht durch den Bau bedingten Verkehrs wieder rückgängig zu machen?
  3. Immer wieder kommt es vor, dass unterhalb des Hotels Uto Kulm und im Umfeld des Sendeturms Autos entlang der Strasse und der Waldwege parkiert werden. Gleichzeitig sieht man, dass in der beim Umbau bewilligten Parkgarage des Hotels nicht Autos parkiert sind, sondern Getränke-Harassen gestapelt werden. Ist es erlaubt, entlang der Gratstrasse oder auf den Zufahrten zum Sendeturm zu parkieren? Was gedenkt der Stadtrat gegen diese Missstände zu unternehmen? Bietet der unter 1. erwähnte Vertrag dazu eine Handhabe?
  4. Hat das Waldamt der Stadt Zürich für die mitten im Wald stehende – und somit sowohl gegen das Waldgesetz als auch gegen die städtische Reklameverordnung verstossende – Reklametafel des Hotels Uto Kulm (am Fussweg zwischen SZU-Station und Hotel) eine Bewilligung erteilt? Was gedenkt der Stadtrat gegen diese Gesetzwidrigkeit zu unternehmen?
  5. Auf dem Uto Kulm ist mit dem Umbau ein Helikopter-Landeplatz entstanden, wozu alle Bäume, auch diejenigen unterhalb der Aussichtskanzel im städtischen Wald, gefällt worden sind. Wer hat dies bewilligt? Wurden diese Bäume von der Stadt freiwillig gefällt und ist ihre Beseitung Gegenstand des Vertrags zwischen Stadt und Hotelbesitzer?
  6. Bei der SZU-Station Uetliberg ist das Güterwagen-Abstellgleis aufgehoben worden. An seiner Stelle ist in der städtischen Freihaltezone, direkt neben dem meistbegangenen Wanderweg, ein irregulärer „Parkplatz" entstanden. Wer hat diese Umnutzung eines Bahnareals bewilligt? Ist dies ein Bestandteil des unter 1. erwähnten Vertrags zwischen Stadt und Hotel Uto Kulm? Wie gedenkt der Stadtrat diese zonenwidrige Nutzung rückgängig zu machen?
  7. Die SZU, die ja im Besitz der öffentlichen Hand ist (ein Drittel Stadt Zürich), hat vor und nach der breiten Treppe, welche vom Bahnhof zum Kulm führt, für 12 000 Franken massive Barrieren gegen die Wanderer errichtet, damit man das Waldareal, das im Besitz der SZU ist, im Winter nicht auf dem kürzesten Weg durchqueren kann, sondern auf die Strasse ausweichen muss. Die Barrieren dienen dazu, sicherzustellen, dass die Bahn im Falle eines mangelnden Unterhaltes nicht haftpflichtig wird, wenn sich ein Fussgänger verletzt. Dazu stellen sich folgende Fragen: Wie viel hat die SZU in den letzten 10 Jahren an Kosten wegen Fussgänger-Unfällen auf dieser Treppe bezahlen müssen? Wieviel zahlt die Stadt Zürich jährlich wegen Fussgänger-Unfällen auf dem ganzen städtischen Fusswegnetz und wieviel davon wegen mangelndem Winterdienst ausserhalb des überbauten Gebietes?

Mitteilung an den Stadtrat.


Antwort des Stadtrates


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Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich
vom

4.2.2004


2003/429
Antwort des Stadtrates
187. Schriftliche Anfrage von Ueli Nagel betreffend Uetliberg, Auswirkungen des
Umbaus auf Uto Kulm. Am 12. November 2003 reichten Gemeinderat Dr. Ueli Nagel
(Grüne) und Gemeinderätin Dr. Eva Virag Jansen (Grüne) folgende Schriftliche Anfrage GR
2003/429 ein:

Der Kulm des Uetlibergs, des "Hausbergs" der Zürcherinnen und Zürcher, war in diesem Jahr mit spürbaren Veränderungen
konfrontiert. Die erste Sommersaison nach der Wiedereröffnung des Hotels Uto Kulm mit vergrösserter Kapazität und neuem
Konzept ist vorbei. Die Erfahrungen sind aus Sicht der Erholungssuchenden überwiegend negativ. Insbesondere hat der
motorisierte Verkehr auf der Gratstrasse trotz Fahrverbot merklich zugenommen und wird der Wald zwischen der SZU-Station
Uetliberg und dem Hotel Uto Kulm vermehrt und z. t. illegal genutzt.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 29. Juli 1981 ist der Transport von Personen auf dem Uetliberg nicht gestattet,
aber Fahrzeuge des Hotels Uto Kulm fahren häufig zwischen dem Bahnhof und dem Hotel für Personentransporte hin
und her. Wie viele Fahrten sind gemäss Vertrag der Stadt Zürich mit dem Besitzer des Hotels Uto Kulm pro Tag für
dessen Fahrzeuge (eigene und Angestellten-Fahrzeuge) insgesamt gestattet worden? Welches sind die Kriterien für
zusätzliche temporäre Bewilligungen von Fahrten zum Kulm? Wieviele Fahrzeuge haben insgesamt eine permanente
Fahrbewilligung auf dem Gebiet zwischen Ringlikon, Uto Kulm und Uto Staffel?

2. Wie kontrolliert die Stadtpolizei beim auf Stadtgebiet liegenden Abschnitt der Gratstrasse die Einhaltung des allgemeinen
Fahrverbots? Wie arbeitet sie auf dem Uetliberg mit der Kantonspolizei und den zuständigen Behörden der anderen
Gemeinden (Gemeindegebiet Stallikon und Uitikon) zusammen, um die FussgängerInnen vor den zunehmenden
Autofahrten, insb. auf der Gratstrasse zu schützen? Welche neuen Massnahmen werden ergriffen, um die Zunahme des
nicht durch den Bau bedingten Verkehrs wieder rückgängig zu machen?

3. Immer wieder kommt es vor, dass unterhalb des Hotels Uto Kulm und im Umfeld des Sendeturms Autos entlang der
Strasse und der Waldwege parkiert werden. Gleichzeitig sieht man, dass in der beim Umbau bewilligten Parkgarage des
Hotels nicht Autos parkiert sind, sondern Getränke-Harassen gestapelt werden. Ist es erlaubt, entlang der Gratstrasse
oder auf den Zufahrten zum Sendeturm zu parkieren? Was gedenkt der Stadtrat gegen diese Missstände zu
unternehmen? Bietet der unter 1. erwähnte Vertrag dazu eine Handhabe?

4. Hat das Waldamt der Stadt Zürich für die mitten im Wald stehende - und somit sowohl gegen das Waldgesetz als auch
gegen die städtischen Reklameverordnung verstossende - Reklametafel des Hotels Uto Kulm (am Fussweg zwischen
SZU-Station und Hotel) eine Bewilligung erteilt? Was gedenkt der Stadtrat gegen diese Gesetzwidrigkeit zu
unternehmen?

5. Auf dem Uto Kulm ist mit dem Umbau ein Helikopter-Landeplatz entstanden, wozu alle Bäume, auch diejenigen unterhalb
der Aussichtskanzel im städtischen Wald, gefällt worden sind. Wer hat dies bewilligt? Wurden diese Bäume von der Stadt
freiwillig gefällt und ist ihre Beseitigung Gegenstand des Vertrags zwischen Stadt und Hotelbesitzer?

6. Bei der SZU-Station Uetliberg ist das Güterwagen-Abstellgleis aufgehoben worden. An seiner Stelle ist in der städtischen
Freihaltezone, direkt neben dem meistbegangenen Wanderweg, ein irregulärer "Parkplatz" entstanden. Wer hat diese
Umnutzung eines Bahnareals bewilligt? Ist dies ein Bestandteil des unter 1. erwähnten Vertrages zwischen Stadt und
Hotel Uto Kulm? Wie gedenkt der Stadtrat diese zonenwidrige Nutzung rückgängig zu machen?

7. Die SZU, die ja im Besitz der öffentlichen Hand ist (ein Drittel Stadt Zürich), hat vor und nach der breiten Treppe, welche
vom Bahnhof zum Kulm führt, für 12 000 Franken massive Barrièren gegen die Wanderer errichtet, damit man das
Waldareal, das im Besitz der SZU ist, im Winter nicht auf dem kürzesten Weg durchqueren kann, sondern auf die Strasse
ausweichen muss. Die Barrièren dienen dazu, sicherzustellen, dass die Bahn im Falle eines mangelnden Unterhaltes
nicht haftpflichtig wird, wenn sich ein Fussgänger verletzt. Dazu stellen sich folgende Fragen: Wie viel hat die SZU in den
letzten 10 Jahren an Kosten wegen Fussgänger-Unfällen auf dieser Treppe bezahlen müssen? Wieviel zahlt die Stadt
Zürich jährlich wegen Fussgängerunfällen auf dem ganzen städtischen Fusswegnetz und wie viel davon wegen
mangelndem Winterdienst ausserhalb des überbauten Geländes?

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Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
a) Allgemeines
In den vergangenen Jahren wurden von verschiedener Seite und aus den verschiedensten
Gründen wiederholt Massnahmen im Zusammenhang mit dem Uetliberg gefordert.
Insbesondere betrafen viele der geforderten Massnahmen das Thema Autoverkehr.
Verschiedene Erholungssuchende fühlten sich in der Ausübung ihrer Freizeitinteressen
massgeblich belästigt und eingeschränkt und wandten sich an die Behörden. Im Juli 1990
beantwortete das Polizeidepartement eine Interpellation von Emil Bärtsch und im Mai 1994
bezog die Kantonspolizei Zürich Stellung zum so genannte "Uetliberg-Fahrverbot".
Die Bewilligungserteilung zum Befahren der Gratstrasse wurde in den Jahren 1994 und 1995
durch die Kantonspolizei Zürich geregelt; 1999 wurde dann die Ausfertigung von
Bewilligungen zum Befahren des Uetlibergs durch die Gemeinde Stallikon zum
Pressethema.
Das Hotel Uto Kulm selbst befindet sich im Besitz eines privaten Eigentümers. Dieser
realisierte im Jahr 2002 bauliche Erweiterungen des Hotels, welche auch ein im Eigentum
der Stadt Zürich stehendes Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Stallikon
beanspruchten, so dass die Stadt Zürich dem Eigentümer in einem Dienstbarkeitsvertrag ein
Baurecht an demselben einräumte. Gemäss diesem Vertrag hat sich der Eigentümer
verpflichtet, seinen Betrieb so zu führen, dass pro Woche nicht mehr als 38
Lieferantenfahrten und 35 Beschäftigtenfahrten ausgelöst werden. Das bedeutet indes nicht,
dass die für das Gebiet zuständige Kantonspolizei nicht zusätzliche Fahrten bewilligen kann.
Auch der Stadtrat bedauert, dass das Ruhe- und Erholungspotenzial des Uetlibergs in den
vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden ist.
b) Kompetenz zur Erteilung von Zufahrtsbewilligungen/Ausnahmebewilligungen
vom allgemeinen Fahrverbot
Zuständig und kompetent zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom allgemeinen
Fahrverbot für das Befahren der Gratstrasse mit Fahrzeugen im Rahmen begründeter
Gesuche ist die Kantonspolizei Zürich; die Stadtpolizei stellt somit keine entsprechenden
Bewilligungen aus.
Kompetenz zur Durchführung von polizeilichen Kontrollen zur Einhaltung des
Fahrverbotes und zur Ahndung von Verstössen
Zur Einhaltung des generellen Fahrverbots werden Polizeikontrollen sowohl durch die Stadt-
wie auch die Kantonspolizei Zürich und die Polizeiangehörigen der anliegenden Gemeinden
in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet durchgeführt und Verstösse geahndet.
Es bleibt ergänzend darauf hinzuweisen, dass übermässige Kontrollfahrten durch
Streifenwagen von vielen Spaziergängern/Spaziergängerinnen aber ebenfalls als
unerwünscht und sogar störend empfunden werden. Daher unterstützt stattdessen die
Reitertruppe der Stadtpolizei Zürich seit einiger Zeit sporadisch die übrigen in diesem
Aufgabenbereich tätigen Polizeikräfte.
Dass beim Sendeturm und auf der Zufahrtsstrasse zum Hotel Kulm oft Fahrzeuge abgestellt
wurden, trifft zu. Grün Stadt Zürich hat die Zufahrt zum fraglichen Bereich kürzlich
verbarrikadiert und den Missbrauch damit unterbunden.
Zu Frage 4: Die fragliche Reklametafel für das Hotel Uto Kulm neben der Gratstrasse
befindet sich auf Privatgrund. Reklametafeln in Freihaltezonen und im Wald werden als
bewilligungspflichtige Anlagen behandelt, die nur sehr zurückhaltend bewilligt werden.
Bewilligt werden traditionell nur Tafeln, die im Sinne eines Wegweisers auf
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Ausflugsrestaurants hinweisen. Für die hier in Frage stehende Tafel wurde kein Gesuch
gestellt. Das Hochbaudepartement, Abteilung Reklameanlagen, wird die
Bewilligungsfähigkeit prüfen. Immerhin befindet sich die Tafel an der Weggabelung, wo sich
die Gratstrasse und die Zufahrt zum Hotel Kulm trennen. Insofern hat die Tafel
Hinweisfunktion.
Zu Frage 5: Der Standort Uto Kulm ist im kantonalen Richtplan Landschaft als
Aussichtspunkt verzeichnet. Aussichtspunkte sind unter anderem durch geeignete
Waldpflege freizuhalten. Nachdem dies in der Vergangenheit etwas vernachlässigt worden
war, springen die Eingriffe nunmehr ins Auge, was unterschiedliche Reaktionen hervorruft.
Wie immer bei Holzschlägen wird aber nach kurzer Zeit nicht mehr viel vom Eingriff zu sehen
sein. Die Holzschläge sind nicht Gegenstand eines Vertrags mit dem Eigentümer des Hotels
und mit dem Helikopterlandeplatz haben sie nichts zu tun. Schon vor den Holzschlägen
konnten Helikopter beim Uto Kulm landen.
Zu Frage 6: Laut Auskunft der SZU wurde der Bereich beim aufgehobenen Gleis schon
früher, als die SZU noch Güter transportierte, als Parkplatz für Autos der Mitarbeitenden des
Restaurants im Bahnhofsgebäude genutzt. Weil der Eigentümer des Uto Kulm heute auch
Pächter des nunmehr "Gmüetliberg" genannten Restaurants ist, stehen nun teilweise Autos
auf dem Platz, die zum Hotel gehören. Ob es sich bei diesem Vorgang um eine baurechtlich
bewilligungspflichtige Umnutzung handelt, ist in Prüfung. Bahnhöfe sind grundsätzlich
Gegenstand des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens, nicht des ordentlichen
Baubewilligungsverfahrens. Wenn die Parkplätze in engem Zusammenhang mit dem
Bahnbetrieb stehen, sind sie nach eisenbahnrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Fest
steht, dass diese Nutzung nicht Gegenstand einer vertraglichen Abmachung zwischen der
Stadt und dem Hotel Uto Kulm ist.
Zu Frage 7: Nach Angaben der SZU musste in den letzten 10 Jahren keine Haftung für
einen Unfall übernommen werden, hingegen kam es wiederholt zu Klagen über den
gefährlichen Weg. Die Stadt führt keine Statistik über die Entschädigungen, die im
Zusammenhang mit Fussgänger-Unfällen geleistet werden müssen. Erfasst werden bei der
Stadt Werk-Haftpflichtfälle und Gemeinde-Haftpflichtfälle. Erstere beschlagen die
Werkmangelhaftung von Art. 58 OR, letztere das kantonale Haftungsgesetz. Die genaue
Ursache von Entschädigungszahlungen wird nicht erfasst. Unfälle von Fussgängerinnen und
Fussgängern, für die die Stadt einstehen muss, hängen in der Regel mit mangelhaftem
Unterhalt von Strassen zusammen. Solche Werkhaftpflichtfälle sind selten und finanziell von
marginaler Bedeutung. 2001 leistete die städtische Schadensversicherung unter dem Titel
Werkhaftpflicht für vier Schadensfälle Fr. 13 542.-- und 2002 für drei Fälle Fr. 7244.--.
In den letzten 10 Jahren musste die Stadt keine Entschädigungen für Unfälle von
Fussgängerinnen und Fussgängern leisten, die sich ausserhalb des überbauten Gebiets
ereignet haben.
Der Stadtrat hält im Übrigen die Entscheidung der SZU, den besagten Fussweg bei
kritischen Bedingungen zu schliessen, für richtig. Der steile, nicht asphaltierte und im
Wesentlichen aus Treppen bestehende Weg kann bei Eisglätte nur mit
unverhältnismässigem Aufwand fussgängerfreundlich hergerichtet werden. Die Benützung
der Waldstrasse anstelle dieser Abkürzung kostet die Spaziergänger kaum zwei Minuten,
was die pragmatische Haltung der SZU umso vernünftiger erscheinen lässt.

Vor dem Stadtrat
der Stadtschreiber
Dr. Martin Brunner

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Das PDF-Original befand sich unter: www.stadt-zuerich.ch/kap01/gemeinderat_stzh/_Interpellationsantworten/2003_0429.pdf, siehe auch Bemerkungen zu PDF Dokumenten.



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