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www.grzh.ch 2004/165 |
Postulat |
von Dr. Ueli Nagel (Grüne) |
| Der Stadtrat wird gebeten, beim Regierungsrat vorstellig zu werden, damit die Kantonspolizei ihre Praxis für Ausnahmebewilligungen zum Fahrverbot auf dem Ueetliberg deutlich verschärft, indem sie eng begrenzte Kontingente für die Gastbetriebe und die Anwohner festlegt und für die Kontrolle der Kontingente eine elektronische Zählbarriere an den Zufahrtsstrassen einrichtet. Begründung: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Ueli Nagel und Eva Virag Jansen zum Ueetliberg (GR 2003/429) bedauert der Stadtrat, dass das Ruhe- und Erholungspotenzial des Ueetliberg in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden ist". Dazu trägt wesentlich bei, dass die Kantonspolizei immer mehr Ausnahmen zum generellen Fahrverbot auf dem Ueetliberg (RR-Beschlüsse vom 29.7.1981 und 26.1.1983) bewilligt. Allein im Jahre 2003 sind gemäss Regierungsrat 51 Jahresbewilligungen erteilt und ist offenbar über tausend Einzelgesuchen (TA vom 16. März 2004) stattgegeben worden. Da die Stadtpolizei auf dem Ueetliberg keinen direkten Einfluss auf die Bewilligungspraxis hat, obwohl sich das am meisten befahrene Stück der Gratstrasse auf dem Gebiet der Stadt Zürich befindet, muss sich der Stadtrat, zusammen mit den Behörden von Uitikon und Stallikon, beim Regierungsrat für die notwendige Durchsetzung des Fahrverbots im vom Volk geschätzten Ruhe- und Erholungsgebiet Ueetliberg einsetzen. | |
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