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www.grzh.ch 2004/167 |
Postulat |
von Dr. Ueli Nagel (Grüne) |
| Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie er, zusammen mit dem Kanton, erreichen kann, dass die Ausnahmetransporte und -fahrten (gemäss RR-Beschluss vom 29.7.1981) zwischen SZU-Endstation Ueetliberg und Uto Kulm nur mit Elektromobilen und im Schritttempo bewilligt werden. Begründung: In der Antwort auf unsere Schriftliche Anfrage zum Ueetliberg (GR 2003/429) bedauert der Stadtrat, dass das Ruhe- und Erholungspotenzial des Ueetliberg in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden ist". Dazu tragen wesentlich die zunehmenden Autofahrten im Zusammenhang mit dem erweiterten Hotelbetrieb auf Uto Kulm bei. Diese Fahrten führen grösstenteils über die Gratstrasse auf dem Gebiet der Stadt Zürich. Der Besitzer hat offenbar einen Shuttle-Service und Auto-Abholservice eingeführt, welcher die Wanderer und Erholungssuchenden auf dem Ueetliberg immer mehr stört und belästigt. Neben der generellen Eindämmung der Autofahrten durch restriktive Handhabung der Ausnahmebewilligungen (vgl. separates Postulat), kann die obligatorische Einführung von Elektromobilen zu einer umwelt- und menschenverträglicheren Form von allenfalls notwendigen Transporten zwischen SZU-Station und Hotel führen. Auch in autofreien Tourismusorten wie z. B. Zermatt und Braunwald hat man mit Elektromobilen gute Erfahrungen gemacht. Die Tempobegrenzung auf Fussgänger-Geschwindigkeit minimiert einerseits die Gefährdung und Belästigung der vielen Fussgänger/-innen und verhindert anderseits die Staubaufwirbelung auf der Naturstrasse. | |
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